Berufsförderungswerk Düren e.V.
Hierzu versucht der Verein insbesondere durch die Gewinnung von Spenden beizutragen.
- Ehemalige und jetzige Mitarbeiter der Berufsförderungswerk Düren gGmbH
- Ehemalige und jetzige Teilnehmer an Maßnahmen der Berufsförderungswerk Düren gGmbH
- natürliche und juristische Personen, die die Interessen des Fördervereins finanziell unterstützen.
Der Verein wird gem. § 26 BGB nach aussen hin vertreten durch den/die
Hiervon sind jeweils 2 Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich zur Vertretung des Vereins berechtigt.
Die Satzung tritt am Tage der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.